Todesfall melden in der Schweiz: Unternehmen und Verträge

Nach dem Tod eines nahestehenden Menschen fällt vieles gleichzeitig an. Diese Übersicht hilft bei den Mitteilungen an Unternehmen. Nehmen Sie sich dafür Unterstützung; die erste amtliche Meldung und die Organisation der Bestattung richten sich nach den Vorgaben vor Ort.

Amtliche Schritte zuerst klären

Wenden Sie sich für die Todesbescheinigung, die Meldung beim zuständigen Amt und die Bestattung an die zuständigen Fachpersonen und Behörden. Die unten verlinkten Zürcher Informationen zeigen einen lokalen Ablauf; für andere Orte gelten deren eigene Vorgaben.

Wen sollten Sie informieren?

Prüfen Sie Banken, Versicherungen und Krankenkasse, Arbeitgeber oder Pensionskasse, Vermieter, Telefonanbieter, Vereine und Abonnemente. Notieren Sie pro Vertrag, ob zunächst nur eine Meldung, eine Klärung, eine Übernahme oder eine Kündigung gewünscht ist.

Todesnachweis und Berechtigung sind verschieden

Klären Sie mit dem Empfänger, welche Urkunde und welcher Nachweis Ihrer Vertretungsbefugnis benötigt werden. Ein Todesnachweis allein berechtigt nicht automatisch zur Verfügung über Konten. Ein Erbschein kann für bestimmte Schritte erforderlich sein.

So bereiten Sie Ihr Anliegen vor

  1. Vertragspartner, Kunden- und Vertragsnummern erfassen.
  2. Eigene Rolle und verlangte Nachweise mit jedem Empfänger klären.
  3. Mitteilung und gewünschte nächste Schritte je Unternehmen prüfen.
  4. Rückfragen, Bestätigungen und noch offene Verträge festhalten.

So unterstützt Connect PD

Der Todesfall-Ablauf in Connect PD führt durch Angaben zur verstorbenen Person, Nachweise und die Auswahl von Unternehmen. Prüfen Sie vor dem Absenden, welche Empfänger und Wege verfügbar sind. Der Status hilft, übermittelte Meldungen und ausstehende Rückmeldungen auseinanderzuhalten.

Connect PD stellt keine Todesurkunden oder Erbscheine aus, wickelt keinen Nachlass ab und schliesst nicht automatisch sämtliche Konten oder Verträge.

Häufige Fragen

Ist eine Todesfallmeldung gleichzeitig eine Kündigung?

Nein. Fragen Sie beim Vertragspartner nach, was die Meldung bewirkt und welche Schritte für eine Kündigung oder Übernahme nötig sind. Halten Sie eine ausdrückliche Bestätigung fest.

Kann ich als Angehöriger jede Meldung ausführen?

Das hängt von Ihrer Berechtigung und den Vorgaben des Empfängers ab. Verwandtschaft allein ist kein allgemeiner Nachweis einer Vertretungsbefugnis.

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Quellen und weiterführende Informationen

Redaktion: Connect PD GmbH · geprüft am 1. Oktober 2026